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   OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09   

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OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09 (https://dejure.org/2010,10721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2010 - 5 W 51/09 (https://dejure.org/2010,10721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 5 W 51/09 (https://dejure.org/2010,10721)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    Zugleich ist der gemeinsame Vertreter wie die übrigen Antragsteller ebenfalls beschwerdebefugt (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2010 - 5 W 38/09 - Juris; ausführlich dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 68 ff.).

    Nach dieser allgemein anerkannten und hier zur Anwendung gelangten Bewertungsmethode sind die den Aktionären künftig zufließenden Erträge der A AG zu schätzen und jeweils mit dem Kapitalisierungszinssatz abzuzinsen; der Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und andere Sonderwerte sind hinzuzurechnen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 91).

    Der anteilige Unternehmenswert läge - aufgrund der Anwendung des neuen Standards IDW S1 2005 - deutlich unter dem von der Antragsgegnerin anhand des alten Standards ermittelten Wertes (vgl. zu dieser regelmäßig zu beobachtenden Konsequenz der Anwendung des Standards IDW S1 2005 z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 156).

    (1) Bei der - nicht zu beanstandenden (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2009, 2220, 2226) - Ermittlung des Risikozuschlags anhand des CAPM in der Form des Standards IDW S1 2000 wird die aus der langjährigen Differenz zwischen der Rendite von Aktien und (quasi) risikofreien öffentlichen Anleihen ermittelte durchschnittliche Risikoprämie (Marktrisikoprämie), mit einem das unternehmensspezifische Risiko abbildenden Faktor, dem so genannten Betafaktor, multipliziert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 158).

    59 Demgegenüber ist das Vorgehen der Antragsgegnerin, auf eine Peer Group zurückzugreifen, wenn der Betafaktor der Gesellschaft - wie hier - wegen fehlender Marktliquidität nur bedingt aussagekräftig ist, frei von Bedenken (vgl. dazu ausführlich OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 163 ff.).

    Aus den Raw Betas wurden - ohne im Ergebnis wesentliche Abweichungen zur Folge zu haben - durch eine Gewichtung mit 1 (vgl. zu der hierbei zur Anwendung gebrachten Formel etwa Kruschwitz/Löffler/Essler, Unternehmensbewertung für die Praxis, 2009, S. 135) sogenannte Adjusted Betas der Vergleichsunternehmen berechnet, wobei dieses Vorgehen der empirischen Beobachtung Rechnung tragen soll, dass sich langfristig das unternehmensindividuelle Risiko dem Marktrisiko angleicht bzw. dass der Wert des unternehmensindividuellen Betas gegen 1 tendiert (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 178).

    Dabei ist gegen die Orientierung der Auswahl vornehmlich an der Frage, ob es sich um in dem gleichen Marktumfeld agierende Wettbewerber handelt, nicht zu beanstanden, wobei eine Beschränkung allein auf majorisierte Gesellschaften nicht geboten ist (vgl. jeweils OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 181 ff.).

    Denn der Abschlag vom Kapitalisierungszins hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang das konkrete Unternehmen die Fähigkeit besitzt, die laufende Geldentwertung aufzufangen, indem es die durch die Inflation gestiegenen Kosten mittels Preiserhöhungen auf seine Abnehmer überwälzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 189).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    Ferner hat der Senat dargelegt, dass aufgrund der Ungewissheit bei der Schätzung des Zinses für Laufzeiten über 30 Jahre hinaus Korrekturen an der Empfehlungen des IDW nur zurückhaltend angebracht sind (vgl. dazu insgesamt Beschluss vom 16. Juli 2010 - 5 W 53/09 -, unveröffentlicht; Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris, Rdn. 27 ff.).

    Stattdessen stellt es aus Sicht des Senats keine unrealistische Annahme dar, einen Wachstumsabschlag unterhalb der Inflationsrate anzusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 58 ff.).

    Dieses Argument ist wegen der nur sehr eingeschränkten Vergleichbarkeit der Wachstumsraten in der Detailplanungsphase mit dem Wachstum in der ewigen Rente nur von geringer Tragweite (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 66).

    Entsprechend ist sie aufgrund des vom Senat aufgezeigten Kontrollmaßstabes auch nicht zu korrigieren, zumal sie sich im Ergebnis mit der Wachstumsrate anderer Unternehmen der Zulieferbranche deckt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 66 f.; vgl. OLG Stuttgart, AG 2007, 128, 135; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 088/06 -, Juris Rdn. 46; Pohl/Thielen, in: Drukarczyk/Ernst, Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 3. Aufl., 2010, S. 33).

  • OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur angemessenen Barabfindung außenstehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    Dieses wurde mittels einer Durchschnittsbildung ermittelt (so auch OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06 -, Juris).

    Mit Rücksicht auf die zulässige und letztlich auch gebotene Durchschnittsbildung (vgl. OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06 -, Juris) ist ebenfalls das Argument des Sachverständigen nicht überzeugend, ein Rückgang des Ergebnisses habe nur durch eine Detailplanung begründet werden können.

    Entsprechend ist sie aufgrund des vom Senat aufgezeigten Kontrollmaßstabes auch nicht zu korrigieren, zumal sie sich im Ergebnis mit der Wachstumsrate anderer Unternehmen der Zulieferbranche deckt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 66 f.; vgl. OLG Stuttgart, AG 2007, 128, 135; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 088/06 -, Juris Rdn. 46; Pohl/Thielen, in: Drukarczyk/Ernst, Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 3. Aufl., 2010, S. 33).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 5 W 53/09

    Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    Ferner hat der Senat dargelegt, dass aufgrund der Ungewissheit bei der Schätzung des Zinses für Laufzeiten über 30 Jahre hinaus Korrekturen an der Empfehlungen des IDW nur zurückhaltend angebracht sind (vgl. dazu insgesamt Beschluss vom 16. Juli 2010 - 5 W 53/09 -, unveröffentlicht; Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris, Rdn. 27 ff.).

    Hiergegen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Einwände zu erheben (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 5 W 53/09 -, unveröffentlicht).

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    Kann die Geschäftsführung aber auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 - Juris Rdn. 65; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - I-26 W 6/08 -, Juris Rdn. 26; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498, 500; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rdn. 330).

    Da es sich aber lediglich um eine Kontrollüberlegung handelt sowie gleichzeitig im Spruchverfahren Kosten und zusätzlicher Erkenntnisgewinn in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 -, Juris Rdn. 41 mwNachw), bedarf es keiner Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zu der Frage nach dem anteiligen Ertragswert der A2 AG aus Sicht des hier relevanten Bewertungsstichtages.

  • OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09

    Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    Zugleich ist der gemeinsame Vertreter wie die übrigen Antragsteller ebenfalls beschwerdebefugt (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2010 - 5 W 38/09 - Juris; ausführlich dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 68 ff.).

    Dies gilt allerdings nicht mit Blick auf den ebenfalls beschwerdeführenden gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre, da insoweit die Kostentragungspflicht der Antragsgegnerin gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 SpruchG als vorrangig anzusehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 5 W 38/09 -, Juris Rdn. 56).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09

    Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    Dass die Berechnung unter Einbezug der für das erste Halbjahr 2004 geplanten Erträge zunächst auf das Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres, hier also das Ende des Jahres 2003, erfolgte und anschließend eine Aufzinsung mit dem Kapitalisierungszins auf den Bewertungsstichtag am 9. Juli 2004 vorgenommen wurde, beinhaltet eine übliche Vereinfachung und ist als solche nicht zu beanstanden (vgl. zum entsprechenden Vorgehen etwa Senat, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 5 W 52/09 -, AG 2010, 798).

    Demgegenüber hat der Senat - allerdings für frühere Bewertungsstichtage im Jahr 2000 und im Jahr 2002 - entschieden, dass es bei dem zur Zeit des Bewertungsstichtages gültigen Standard, also hier beim Standard IDW S1 2000, grundsätzlich zu verbleiben hat (vgl. zur Maßgeblichkeit des alten Standards insbesondere Senat, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 5 W 52/09 -, AG 2010, 798).

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    Er umfasst vornehmlich eine inflationsbedingte sowie daneben gegebenenfalls eine weitere Komponente, die sich aus Mengen- und Strukturänderungen ergibt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 20 W 9/06 -, Juris Rdn. 84).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    (1) Bei der - nicht zu beanstandenden (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2009, 2220, 2226) - Ermittlung des Risikozuschlags anhand des CAPM in der Form des Standards IDW S1 2000 wird die aus der langjährigen Differenz zwischen der Rendite von Aktien und (quasi) risikofreien öffentlichen Anleihen ermittelte durchschnittliche Risikoprämie (Marktrisikoprämie), mit einem das unternehmensspezifische Risiko abbildenden Faktor, dem so genannten Betafaktor, multipliziert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 158).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
    Entsprechend ist sie aufgrund des vom Senat aufgezeigten Kontrollmaßstabes auch nicht zu korrigieren, zumal sie sich im Ergebnis mit der Wachstumsrate anderer Unternehmen der Zulieferbranche deckt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 66 f.; vgl. OLG Stuttgart, AG 2007, 128, 135; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 088/06 -, Juris Rdn. 46; Pohl/Thielen, in: Drukarczyk/Ernst, Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 3. Aufl., 2010, S. 33).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2009 - 26 W 7/07

    Höhe des Ausgleichs bei negativer Ertragsprognose; Festsetzung des Geschäftswerts

  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 3 W 255/04

    Spruchverfahren über die Barabfindung von Minderheitsaktionären: Unzulässigkeit

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Titel

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05

    Anschlussbeschwerde im Spruchverfahren: Zur Frage der Zulässigkeit der

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 26 W 6/08

    Bemessung des Risikozuschlags bei der Entschädigung von Aktionären im Rahmen der

  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99

    Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1995 - 3 W 133/92

    Unternehmensbewertung im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    Dies gilt nicht nur für nicht börsennotierte Unternehmen, sondern auch in den Fällen, in denen der aus eigenen historischen Renditen ermittelte Betafaktor zur Bemessung des unternehmensspezifischen Risikos - wie hier (dazu oben (3.2)) - ungeeignet ist (Simon/Leverkus in Simon, SpruchG, Anh § 11 Rn. 129; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2010 zu 5 W 51/09 [juris Rn. 59]).

    Jedenfalls steht dem Abstellen auf eine peer group nicht das Gebot der Orientierung an den Verhältnissen der Gesellschaft entgegen; diese werden gerade dadurch berücksichtigt, dass das unternehmensindividuelle Risiko aus einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2010 zu 5 W 51/09 [juris Rn. 59]).

  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 21 W 75/15

    Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre auf Grundlage anteiligen

    Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, bei der Ableitung des zu kapitalisierenden Ergebnisses für die ewige Rente auch die entsprechenden Zyklen zu berücksichtigen, wie dies anhand einer Durchschnittsbildung aus Vergangenheits- und prognostizierten Werten erfolgen kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt, 5 W 51/09, Rn 34 nach Juris; OLG München, 31 Wx 88/06, Rn 23 nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13

    Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG

    Aufgrund des erreichten eingeschwungenen Zustandes ist dieses Wachstums nur noch sehr eingeschränkt vergleichbar mit den Wachstumsraten der Detailplanungsphase, weswegen sich die von den Antragstellern befürchteten Widersprüche hieraus nicht ableiten lassen (vgl. dazu bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09, Juris Rn 66; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 W 51/09, Juris Rn 81).
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